Ab der Prüfung im März 2023 wird es in Zürich nicht mehr möglich sein, nach nicht bestandener Kurzgymi-Prüfung an die FMS-Nachprüfung zu gehen. Man muss beide Prüfungen separat ablegen.
Mehr Infos zu der Kurzgymi-Prüfung finden Sie in unserem Gymi-Leitfaden und mehr Infos zur FMS-Prüfung in unserem FMS-Leitfaden.
Ihr Kind hat die Kurzgymi-Aufnahmeprüfung nicht bestanden? Dann ist es jetzt Zeit für Plan B - die FMS-Nachprüfung. In unserem Blog zeigen wir, welcher Prüfungsstoff dafür zusätzlich vorbereitet werden sollte.
So geht’s zur FMS-Nachprüfung
Schülerinnen und Schüler, die die Kurzgymi-Aufnahmeprüfung nicht bestehen, haben eine zweite Chance. Wer in der schriftlichen Kurzgymi-Aufnahmeprüfung mindestens einen Durchschnitt von 3.25 erreicht, wird an die Nachprüfung für die Fachmittelschule (FMS) zugelassen.
Wer diese Chance nutzen will, muss sich innerhalb der regulären Anmeldefrist gleichzeitig für die Kurzgymi- und FMS-Aufnahmeprüfung anmelden. Die Anmeldefrist für beide Schulen startet jeweils Mitte November und endet Anfang Februar.
Wer sich für beide Prüfungen angemeldet hat, versucht zuerst die Kurzgymi-Aufnahmeprüfung und kann bei Nichtbestehen die FMS-Nachprüfung absolvieren. Der umgekehrte Weg von der FMS-Aufnahmeprüfung zur Kurzgymi-Nachprüfung ist hingegen nicht möglich.
Die FMS-Nachprüfung ist eine schriftliche Prüfung. Wird in dieser ein Schnitt von 4.0 erreicht, so wird die Kandidatin oder der Kandidat direkt in die FMS aufgenommen. Liegt der Schnitt zwischen 3.75 und 3.9, muss eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt werden. Schülerinnen und Schüler mit einem Schnitt unter 3.75 werden nicht in die FMS aufgenommen.
Im Schuljahr 2022/2023 wird die FMS-Nachprüfung an folgenden Daten stattfinden:
- schriftliche Nachprüfung am 04. und 05. April 2022
- mündliche Nachprüfung am 13. April 2022
Zusätzlicher Stoff an der FMS-Aufnahmeprüfung im Vergleich zur Kurzgymi-Aufnahmeprüfung
Sowohl für das Kurzgymi als auch für die FMS wird der Prüfungsstoff vom Zürcher Mittelschul- und Berufsbildungsamt festgelegt. Das Kurzgymi befolgt die Prüfungsanforderungen ZAP2, die FMS die Prüfungsanforderungen ZAP3. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler, die nach der Kurzgymi-Aufnahmeprüfung an die FMS-Nachprüfung gehen wollen, noch zusätzlichen Stoff vorbereiten sollten.
Die folgenden Unterschiede gilt es zu beachten, wenn man sich nach einer ZAP2-Prüfung auf eine ZAP3-Prüfung vorbereiten möchte:
Mathematik
- Auch die 3. Wurzel muss gezogen werden können, statt wie im Kurzgymi nur die 2. Wurzel.
- In der Wahrscheinlichkeitsrechnung müssen mehrstufige Zufallsexperimente mithilfe von Baumdarstellungen berechnet werden statt wie im Kurzgymi nur ein- und zweistufige.
- Umfang und Flächeninhalt müssen auch von Kreisen und Kreissektoren berechnet werden, statt wie im Kurzgymi nur von Dreiecken und Vierecken.
- In ZAP3-Prüfungen gibt es keine Konstruktionsaufgaben.
- Gänzlich neu hinzu kommen Potenzterme; Polynome; das Ausmultiplizieren und Faktorisieren von Termen inklusive Binome und Trinome; Währungsrechnungen; Brutto- und Nettopreise, Mehrwertsteuer und Rabatte; Berechnungen mit Geschwindigkeit, Strecke und Zeit; Berechnungen zu Steigungszahl und Steigungsdreieck; graphisches Bestimmen von Schnittpunkten zweier Geraden, Definition und Eigenschaften von Zylindern.
Deutsch
- Konjunktiv I und II müssen gebildet und angewendet, statt wie im Kurzgymi nur bestimmt werden.
- Aktiv und Passiv müssen gebildet und umgewandelt, statt wie im Kurzgymi nur bestimmt werden.
- Bei der Bestimmung von Pronomen müssen die Unterarten Personalpronomen, bestimmte und unbestimmte Artikel als solche bestimmt werden. Im Kurzgymi genügt es, alle Pronomenunterarten als Pronomen zu bestimmen.
- Bei der Bestimmung von Satzgliedern müssen auch Präpositionalgefüge bestimmt werden. Diese sind nicht Teil des Kurzgymi-Stoffes.
- Gänzlich neu hinzu kommen Satztransformationen und textgebundene Aufsatztypen.
Französisch
Aus Envol 7 und 8 müssen die Unités 1-12 beherrscht werden statt wie an der Kurzgymi-Prüfung nur die Unités 1-9.
Tipps zur Vorbereitung auf die FMS-Nachprüfung
1. Erst mal durchatmen
Wenn Ihr Kind die Nachricht erhält, dass es die Kurzgymi-Aufnahmeprüfung nicht bestanden hat, sind zuerst ein paar Tage Pause angesagt. In dieser Zeit kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn die enttäuschende Nachricht verarbeiten und neue Motivation für die anstehende FMS-Prüfung sammeln.
2. Analysieren
Es lohnt sich auch, gemeinsam kurz zu besprechen, warum es bei der Kurzgymi-Aufnahmeprüfung nicht geklappt hat: War Ihr Kind nervös? Hatte es ein Blackout? Sitzt der Stoff in einem oder mehreren Fächern noch nicht genügend?
3. Lernen für die FMS-Nachprüfung
Nach der Pause und Reflexion ist es an der Zeit, einen Lernplan zu erstellen. Für diesen gilt es, einzuschätzen, wie lange Ihr Kind benötigen wird, um Lücken im Kurzgymi-Stoff zu schliessen und den zusätzlichen FMS-Stoff neu zu erlernen. Die Lernphasen sollten dabei unbedingt auf viele Tage verteilt werden, da stundenlanges Lernen am Stück wenig effizient ist. Das frühe Erstellen eines Lernplans ermöglicht es auch, sich rechtzeitig in allen oder einzelnen Fächern Unterstützung zu holen.
Unterstützung durch LearningCulture
Wer den zusätzlichen FMS-Stoff lieber mit der Unterstützung von professionellen Coaches aufarbeiten möchte, kann dafür Privatlektionen bei LearrningCulture buchen. Wir empfehlen für jedes Fach je 4 Lektionen Privatunterricht. In diesen vier Lektionen kann der Kurzgymi-Stoff aufgearbeitet und der zusätzliche FMS-Stoff erlernt werden. Je nach individuellem Vorwissen und Fähigkeiten werden mehr oder weniger Lektionen benötigt, um alles zu bewältigen. Privatnachhilfe bei LearningCulture buchen
Der Wunsch nach einem Aufarbeiten der Stoffdifferenz zwischen Kurzgymi und FMS kann bei der Buchung angegeben werden, sodass sich die Coaches gezielt auf Ihr Kind vorbereiten können.
Quellen
- Anmeldedaten für die Kurzgymi- und FMS-Prüfung (aktueller Stand: Aufnahmeprüfungen im Jahr 2021)
- ZAP2 und ZAP3-Reglement (9. April 2018, tritt in Kraft per 1. August 2020)
- FMS-Aufnahmereglement (13. Januar 2010, tritt in Kraft per 10. März 2010)