Empfehlung zur Doppelanmeldung für Schüler/innen aus der 3. Sek

05. Jun 2024 /

Für Schülerinnen und Schüler der 3. Sek empfehlen wir sowohl eine Anmeldung für die Kurzgymi-/HMS-Prüfung (ZAP2) als auch für die FMS/BM1-Prüfung (ZAP3). Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler Prüfungserfahrung und können bei einem Bestehen von beiden Prüfungen nach einer Bedenkzeit ihren weiteren Weg auswählen. Die Prüfungen finden Anfang März statt, und zwar an verschiedenen Wochentagen (Montag ZAP2, Mittwoch ZAP3).

Für den Eintritt in ein Kurzgymnasium muss an der ZAP2-Prüfung eine Gesamtnote von 4.75 (mit Vornoten) bzw. 4.5 (ohne Vornoten) erreicht werden. Für die Handelsmittelschule ist eine Gesamtnote von 4.5 (mit Vornoten) bzw. 4.25 (ohne Vornoten) notwendig.

Die ZAP3-Prüfung gilt mit den Noten 4.5 (mit Vornoten) bzw. 4.25 (ohne Vornoten) als bestanden und berechtigt die Schülerinnen und Schüler für den Eintritt in eine Fachmittelschule oder eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule.

Wie funktioniert eine Doppelanmeldung?

Wer die Chance einer Doppelanmeldung nutzen will, muss sich innerhalb der regulären Anmeldefrist gleichzeitig für beide ZAP-Prüfungen anmelden.
Für beide Aufnahmeprüfungen startet die Anmeldefrist jeweils am 1. Januar und endet in der Woche vor den Stadtzürcher Sportferien. Für das Kunst und Sport (K+S) Gymnasium Rämibühl gelten andere Fristen und zusätzliche Bestimmungen. Falls Ihr Kind beide Prüfungen besteht, müssen Sie es innerhalb der im Aufnahmeentscheid erwähnten Frist bei jener Schule verbindlich abmelden, die es nicht besuchen möchte.

Vergleich des Prüfungsstoffs

Der Prüfungsstoff für beide Aufnahmeprüfungen wird vom Zürcher Mittelschul- und Berufsbildungsamt festgelegt. Massgebend für den Prüfungsinhalt und -umfang sind die Prüfungsanforderungen. Die Prüfungen an ein Kurzgymnasium oder eine Handelsmittelschule sind inhaltlich identisch. Die Notenschlüssel können jedoch unterschiedlich sein. Die ZAP3 (FMS, BM1) Prüfung ist ebenfalls inhaltlich gleich und hat denselben Notenschlüssel.

Die folgenden Unterschiede im Prüfungsstoff gilt es zu beachten:

Mathematik

  • Auch die 3. Wurzel muss gezogen werden können, statt wie im Kurzgymi nur die 2. Wurzel.
  • In der Wahrscheinlichkeitsrechnung müssen mehrstufige Zufallsexperimente mithilfe von Baumdarstellungen berechnet werden, statt wie im Kurzgymi nur ein- und zweistufige.
  • Umfang und Flächeninhalt müssen auch von Kreisen und Kreissektoren berechnet werden, statt wie im Kurzgymi nur von Dreiecken und Vierecken.
  • In ZAP3-Prüfungen gibt es keine Konstruktionsaufgaben.
  • Gänzlich neu hinzu kommen Potenzterme; Polynome; das Ausmultiplizieren und Faktorisieren von Termen inklusive Binome und Trinome; Währungsrechnungen; Brutto- und Nettopreise, Mehrwertsteuer und Rabatte; Berechnungen mit Geschwindigkeit, Strecke und Zeit; Berechnungen zu Steigungszahl und Steigungsdreieck; graphisches Bestimmen von Schnittpunkten zweier Geraden, Definition und Eigenschaften von Zylindern. 

Deutsch

  • Aktiv und Passiv müssen gebildet und umgewandelt, statt wie für die ZAP2 nur bestimmt werden.
  • Bei der Bestimmung von Pronomen müssen die Unterarten Personalpronomen sowie bestimmte und unbestimmte Artikel als solche bestimmt werden. Für die ZAP2 genügt es, alle Pronomenunterarten als Pronomen zu bestimmen.
  • Bei der Bestimmung von Satzgliedern müssen auch Präpositionalgefüge bestimmt werden. Diese sind nicht Teil des ZAP2-Stoffes.
  • Satzstrukturen müssen bestimmt und umgeformt werden können (Satztransformationen). Dies ist nicht Teil des ZAP2-Stoffes. 


Unterstützung durch LearningCulture

Wer den Prüfungsstoff lieber mit der Unterstützung von professionellen Coaches aufarbeiten möchte, kann dafür einen Vorbereitungskurs oder Privatlektionen bei LearrningCulture buchen.

Quellen

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